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Genügte es, die Idee des Faksimilierens lediglich
danach zu bestimmen, ob eine Handschrift unter Berücksichtigung
ihrer formalen Gegebenheiten mit allen vorhandenen technischen
Möglichkeiten erstmals vervielfältigt wird,
so müssten wir die Geschichte des Faksimiles
dort ansetzen, wo auch unsere Druckgeschichte beginnt.
Das Streben der ersten Drucker galt dem Versuch, alle
formalen Eigenheiten des handschriftlichen Buches in
unbeschränkt wiederholbarer Form festzuhalten.
Dies trifft auf die Blockbücher
zu, aber auch auf die ersten Drucke mit beweglichen
Lettern. Um das gestalterische Element von Handschriften
beizubehalten, wurden verschiedenste Formen von Buchstaben,
Ligaturen und Abbreviaturen aus den vorliegenden Manuskripten
übernommen. An die durch den Druck mögliche
Vereinfachung dachte man zunächst noch gar nicht.
Beinahe könnte man für die Inkunabelzeit
von genauso vielen Schrifttypen wie denkbaren Schreibern
sprechen. Auch finden wir in der Frühzeit unserer
Druckgeschichte Bücher, welche die äußere
Gestalt der Handschriften getreu wiedergeben, wie etwa
Ausgaben des Speculum humanae salvationis oder
des Liber de Laudibus Sanctae Crucis mit den
Bildgedichten des Praeceptor Germaniae, Hrabanus Maurus,
oder auch Drucke der Biblia Pauperum. Doch -
und das unterscheidet alle diese Bestrebungen von dem,
was wir heute unter einem "Faksimile" verstehen
- im Vordergrund der Überlegungen stand damals
nicht eine besondere, individuelle Handschrift aus einer
der großen Bibliotheken, sondern stets nur der
Buchtyp als solcher sowie dessen Inhalt. Bei der Druckwiedergabe
des Liber de Laudibus Sanctae Crucis, um bei
dem oben erwähnten Beispiel aus dem Jahre 1503
zu bleiben, sollte nicht eine bestimmte der in Fulda
im 9. Jahrhundert entstandenen Handschriften zugänglich
gemacht werden, sondern eben der Inhalt des Werks von
Hrabanus Maurus, egal nach welchem Überlieferungsträger.
Von einem "Faksimile"
im heutigen Sinn können wir erst von dem Zeitpunkt
an sprechen, zu dem es um die Dokumentation eines
ganz bestimmten Buches, eines Unikates, und um dessen
Bewahrung und Erschließung ging. Wesentliche
Ansätze dazu erkennen wir bereits im 17. Jahrhundert.
So wollte etwa der französische Antiquar Nicolas-Claude
Fabri de Peirese um 1620 alle Miniaturen der Cotton
Genesis, die ja später durch einen Brand
praktisch zerstört wurde, allein aufgrund der
Bedeutung dieses einmaligen Manuskriptes veröffentlichen
(was ihm allerdings nicht gelingen sollte). Der römische
Antiquar Cassianus dal Pozzo wiederum initiierte 1642
eine Kupferstichausgabe der Miniaturen des Vergilius
Vaficanus, die in der geplanten Form jedoch ebenfalls
nie erschienen ist. Auch bei den Druckausgaben der
Acta Sanctorum kam es im Verlaufe des 17. und
18. Jahrhunderts zu zahlreichen Versuchen, einige
Handschriften und deren Bildschmuck hervorzuheben.
So wurden im vierten Band aus dem Jahre 1701 beispielsweise
sämtliche Miniaturen aus den berühmten Leges
Palatinae Jakobs II. von Mallorca veröffentlicht.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang
jedoch die Leidener Aratea, ein Kodex astronomischen
Inhalts aus karolingischer Zeit. Der Druck des von
Claudius Caesar Germanicus ins Lateinische übersetzten
Textes, der im dritten vorchristlichen Jahrhundert
von Aratos unter dem Titel Phainomena verfasst
worden war, wurde von seinem Besitzer Hugo Grotius
in die Wege geleitet. Wiewohl nicht im Originalformat,
weist diese Ausgabe doch wesentliche Übereinstimmungen
mit dem mittelalterlichen Original auf: Der "Umbruch",
die Bild- und Textaufteilung entsprachen exakt der
Vorlage. Für die Schrift wurde die Antiqua verwendet,
die 39 Bilder wurden in Kupfer gestochen, auf Färb-
und Goldreproduktion musste natürlich verzichtet
werden.
Diese großartige Bilderhandschrift, die heute
auch in einer modernen, das Gold getreu wiedergebenden
Faksimile-Edition vorliegt, bot jedenfalls die früheste
Gelegenheit, dem Imperativ fac
simile gerecht zu werden.
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Geschichte
und Technik des Faksimilierens (1) (2)
(3) (4)
aus dem Katalog
der Fachbuchhandlung
A. Pfeiler: "2000 Jahre Buchmalerei"
Genügte es, die Idee des Faksimilierens lediglich
danach zu bestimmen, ob eine Handschrift unter Berücksichtigung
ihrer formalen Gegebenheiten mit allen vorhandenen technischen
Möglichkeiten erstmals vervielfältigt wird,
so müssten wir die Geschichte des Faksimiles
dort ansetzen, wo auch unsere Druckgeschichte beginnt.
Das Streben der ersten Drucker galt dem Versuch, alle
formalen Eigenheiten des handschriftlichen Buches in
unbeschränkt wiederholbarer Form festzuhalten.
Dies trifft auf die Blockbücher
zu, aber auch auf die ersten Drucke mit beweglichen
Lettern. Um das gestalterische Element von Handschriften
beizubehalten, wurden verschiedenste Formen von Buchstaben,
Ligaturen und Abbreviaturen aus den vorliegenden Manuskripten
übernommen. An die durch den Druck mögliche
Vereinfachung dachte man zunächst noch gar nicht.
Beinahe könnte man für die Inkunabelzeit
von genauso vielen Schrifttypen wie denkbaren Schreibern
sprechen. Auch finden wir in der Frühzeit unserer
Druckgeschichte Bücher, welche die äußere
Gestalt der Handschriften getreu wiedergeben, wie etwa
Ausgaben des Speculum humanae salvationis oder
des Liber de Laudibus Sanctae Crucis mit den
Bildgedichten des Praeceptor Germaniae, Hrabanus Maurus,
oder auch Drucke der Biblia Pauperum. Doch -
und das unterscheidet alle diese Bestrebungen von dem,
was wir heute unter einem "Faksimile" verstehen
- im Vordergrund der Überlegungen stand damals
nicht eine besondere, individuelle Handschrift aus einer
der großen Bibliotheken, sondern stets nur der
Buchtyp als solcher sowie dessen Inhalt. Bei der Druckwiedergabe
des Liber de Laudibus Sanctae Crucis, um bei
dem oben erwähnten Beispiel aus dem Jahre 1503
zu bleiben, sollte nicht eine bestimmte der in Fulda
im 9. Jahrhundert entstandenen Handschriften zugänglich
gemacht werden, sondern eben der Inhalt des Werks von
Hrabanus Maurus, egal nach welchem Überlieferungsträger.
Von einem "Faksimile"
im heutigen Sinn können wir erst von dem Zeitpunkt
an sprechen, zu dem es um die Dokumentation eines ganz
bestimmten Buches, eines Unikates, und um dessen Bewahrung
und Erschließung ging. Wesentliche Ansätze
dazu erkennen wir bereits im 17. Jahrhundert. So wollte
etwa der französische Antiquar Nicolas-Claude Fabri
de Peirese um 1620 alle Miniaturen der Cotton Genesis,
die ja später durch einen Brand praktisch zerstört
wurde, allein aufgrund der Bedeutung dieses einmaligen
Manuskriptes veröffentlichen (was ihm allerdings
nicht gelingen sollte). Der römische Antiquar Cassianus
dal Pozzo wiederum initiierte 1642 eine Kupferstichausgabe
der Miniaturen des Vergilius Vaficanus, die in
der geplanten Form jedoch ebenfalls nie erschienen ist.
Auch bei den Druckausgaben der Acta Sanctorum
kam es im Verlaufe des 17. und 18. Jahrhunderts zu zahlreichen
Versuchen, einige Handschriften und deren Bildschmuck
hervorzuheben. So wurden im vierten Band aus dem Jahre
1701 beispielsweise sämtliche Miniaturen aus den
berühmten Leges Palatinae Jakobs II. von Mallorca
veröffentlicht.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang
jedoch die Leidener Aratea, ein Kodex astronomischen
Inhalts aus karolingischer Zeit. Der Druck des von Claudius
Caesar Germanicus ins Lateinische übersetzten Textes,
der im dritten vorchristlichen Jahrhundert von Aratos
unter dem Titel Phainomena verfasst worden war,
wurde von seinem Besitzer Hugo Grotius in die Wege geleitet.
Wiewohl nicht im Originalformat, weist diese Ausgabe
doch wesentliche Übereinstimmungen mit dem mittelalterlichen
Original auf: Der "Umbruch", die Bild- und
Textaufteilung entsprachen exakt der Vorlage. Für
die Schrift wurde die Antiqua verwendet, die 39 Bilder
wurden in Kupfer gestochen, auf Färb- und Goldreproduktion
musste natürlich verzichtet werden.
Diese großartige Bilderhandschrift, die heute
auch in einer modernen, das Gold getreu wiedergebenden
Faksimile-Edition vorliegt, bot jedenfalls die früheste
Gelegenheit, dem Imperativ fac
simile gerecht zu werden.
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